Kontrollfahrt für Inhaber von einem ausländischen Führerschein
wichtig und notwendig
Haben Sie Ihren Führerschein im Ausland erworben?
Unter folgenden Bedingungen können Sie ihn in einen schweizerischen umtauschen:
In beiden Fällen können Sie eine Kontrollprüfung absolvieren. Nach bestandener Fahrt erhalten Sie den schweizerischen Führerausweis.
Bitte beachten Sie:
Was sind die Voraussetzungen für das Bestehen der Kontrollfahrt?
Bei der Kontrollfahrt wird das verkehrsgerechte Fahren anhand folgender Punkte geprüft :
Wie lange haben Sie vom Stellen des Gesuchs an Zeit, die Kontrollfahrt zu absolvieren?
Die Kontrollfahrt muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten seit dem Einreichen des Gesuchs absolviert werden.
Können Sie die Kontrollfahrt mit einem Auto mit automatischer Gangschaltung absolvieren?
Ja, nach bestandener Prüfung dürfen Sie auch handgeschaltete Fahrzeuge lenken.
Was geschieht, wenn Sie die Kontrollfahrt nicht bestehen oder versäumen?
Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge. In diesem Fall wird der ausländische Führerschein entzogen. Die Kategorie muss von Anfang an mit sämtlichen Bestandteilen (Nothilfekurs, Basistheorie, Verkehrskunde, praktische Fahrprüfung) neu absolviert werden.
Ausnahmen: Umschreiben bestehender Kategorien
Als Inhaber/Inhaberin eines Fahrausweises dieser EU- und EFTA-Staaten können Sie alle Kategorien ohne Prüfung umschreiben lassen:
Als Inhaber/Inhaberin eines Fahrausweises dieser Länder können Sie die Kategorien A und B ohne Prüfungen umschreiben lassen. Für die Kategorien C und D sowie den berufsmässigen Personentransport ist eine zusätzliche Theorieprüfung abzulegen: