Kontrollfahrt für Inhaber von einem ausländischen Führerschein

wichtig und notwendig

Haben Sie Ihren Führerschein im Ausland erworben?

Unter folgenden Bedingungen können Sie ihn in einen schweizerischen umtauschen:

  • Wenn Sie zuerst die Fahrprüfung im Ausland gemacht und erst danach die schweizerische Niederlassungsbewilligung erhalten haben – oder
  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz während mindestens 12 Monaten im Ausland hatten und in dieser Zeit den Führerschein erworben haben

In beiden Fällen können Sie eine Kontrollprüfung absolvieren. Nach bestandener Fahrt erhalten Sie den schweizerischen Führerausweis.

Bitte beachten Sie:

  • Die Kontrollfahrt ist eine PRÜFUNG! Ich empfehle Ihnen dringend, die nötigen Fahrstunden zu nehmen, um mit der Fahrpraxis auf dem aktuellen Stand zu sein.

  • Melden Sie sich innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Niederlassungsbewilligung beim zuständigen Strassenverkehrsamt, um eine Umschreibung vorzunehmen.

Was sind die Voraussetzungen für das Bestehen der Kontrollfahrt?

Bei der Kontrollfahrt wird das verkehrsgerechte Fahren anhand folgender Punkte geprüft :

  • einwandfreie Fahrzeugbedienung
  • korrektes Einspuren

  • Kenntnisse der allgemeinen Verkehrsregeln

  • Kenntnisse der Vortrittsregeln
  • Verhalten im Verkehr
  • vorausschauende Fahrweise
  • Fahren nach Wegweisern
  • Fahren auf Autobahnen und Autostrassen
  • Künftig müssen bei allen Kontrollfahrten mindestens zwei Manöver geprüft werden. Das Manöver Notbremsung muss bei jeder Kontrollfahrt geprüft werden.
  • Die Richtlinien sind hier als pdf Datei zur Einsicht für Sie.

Wie lange haben Sie vom Stellen des Gesuchs an Zeit, die Kontrollfahrt zu absolvieren?

Die Kontrollfahrt muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten seit dem Einreichen des Gesuchs absolviert werden.

Können Sie die Kontrollfahrt mit einem Auto mit automatischer Gangschaltung absolvieren?

Ja, nach bestandener Prüfung dürfen Sie auch handgeschaltete Fahrzeuge lenken.

Was geschieht, wenn Sie die Kontrollfahrt nicht bestehen oder versäumen?

Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge. In diesem Fall wird der ausländische Führerschein entzogen. Die Kategorie muss von Anfang an mit sämtlichen Bestandteilen (Nothilfekurs, Basistheorie, Verkehrskunde, praktische Fahrprüfung) neu absolviert werden.

Ausnahmen: Umschreiben bestehender Kategorien

Als Inhaber/Inhaberin eines Fahrausweises dieser EU- und EFTA-Staaten können Sie alle Kategorien ohne Prüfung umschreiben lassen:

  • Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

Als Inhaber/Inhaberin eines Fahrausweises dieser Länder können Sie die Kategorien A und B ohne Prüfungen umschreiben lassen. Für die Kategorien C und D sowie den berufsmässigen Personentransport ist eine zusätzliche Theorieprüfung abzulegen:

  • Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Süd-Korea, Kroatien, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan, Tunesien, USA